Wir bieten samstags und sonntags von 9:00 bis 19:00 Uhr einen Notdienst in unserem Tiergesundheitszentrum an.
Wir bitten Sie dringend um eine telefonische Voranmeldung unter 02241-1482323!
Nachts können wir leider nicht für Sie da sein, daher bitten wir Sie, sich in der Zeit von 19:00 bis 9:00 Uhr an den Notdienst des Vet-Zentrums Köln unter 0221-545764 zu wenden.
Ausführliche Informationen zur Notdienstregelung und Notdienstpreisen erhalten Sie hier!
Geänderte Gebührenordnung im Notdienst
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Verordnung der Bundesregierung und regelt die Entgelte für tierärztliche Leistungen. Jeder Tierarzt ist rechtlich dazu verpflichtet sich an diese Gebührenordnung zu halten. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, macht sich strafbar.
Die letzte Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte erfolgte im Juli 2017.
Ganze 18 Jahre nach Einführung der GOT wurde der Gebührensatz erstmals pauschal um 12% erhöht. Diese Erhöhung betraf allerdings nicht die Leistungen im Notdienst.
Warum ist eine Änderung der GOT überhaupt notwendig?
In den letzten Jahren ist es zu einer erheblichen Strukturumwandlung im tierärztlichen Bereich gekommen. Einhaltung der Arbeitszeitschutzgesetze, leistungsgerechte Bezahlung der Assistenzärzte und der tiermedizinischen Fachangestellten sowie nicht zuletzt erheblich gestiegene Lebenshaltungskosten haben dazu geführt, dass der tierärztliche Notdienst nicht mehr kostendeckend angeboten werden konnte. Bietet eine Praxis oder Klinik einen Notdienst an, so ist das bisher mit finanziellen Verlusten verbunden. Daher haben sich bereits viele Kliniken dazu entschlossen den Klinikstatus zurückzugeben. In ganz Sachsen-Anhalt gibt es bereits keine Klinik mehr. Die verbliebenen Kliniken sind heillos überlastet.
Aus diesem Grund hat sich die Politik entschlossen zu handeln.
Was sieht die neue Regelung aus?
Die Notdienstzeiten gelten unter der Woche von 18 Uhr bis 8 Uhr. Das Wochenende beginnt am Freitagabend um 18 Uhr und endet Montagmorgen um 8 Uhr.
An Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24 Uhr.
Im Notdienst muss mindestens zum 2- fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet werden, möglich ist jedoch eine Abrechnung bis zum 4-fachen Satz. Dies war vorher nur bis zum maximal 3-fachen Satz möglich. Die größte Änderung ist aber sicherlich die pauschale Gebühr in Höhe von 50 Euro netto pro Besuch im Notdienst, die zusätzlich zur normalen Leistungsberechnung erhoben wird.
Was ändert sich für Sie, wenn Sie zu uns in den Notdienst kommen?
Zunächst einmal berechnen wir natürlich während unserer regulären Öffnungszeiten unter der Woche bis 20 Uhr keine Notdienstpauschale!
Auch unseren Gebührensatz im Notdienst werden wir nicht erhöhen!
Die Notdienstpauschale in Höhe von 50 Euro netto pro Besuch wird aber zukünftig auch in unserem Tiergesundheitszentrum erhoben.
Unsere Notdienst-Zeiten sind:
Montag – Freitag ab 20 Uhr,
Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztägig
Aufgrund von erhöhtem Arbeitsaufkommen an den Wochenenden kann es zu längeren Wartezeiten trotz Terminvergaben kommen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Behandlungen im Notdienst nach Dringlichkeit erfolgen !
Vielen Dank für Ihr Verständnis!